Haushaltsentwurf des in der Landschaftsversammlung eingebracht

Am 26. September tagte im Landeshaus in Münster die Landschaftsversammlung. Ein zentraler Tagesordnungspunkt war die Einbringung des Haushaltsplanentwurfs für 2025/26 durch den Landesdirektor Dr. Georg Lunemann sowie die Kämmerin Birgit Neyer.

 

Der LWL wird deshalb einen Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2025/2026 aufstellen, „um den besonderen Umständen der im Jahr 2025 stattfindenden Kommunalwahlen Rechnung zu tragen und den Kommunen mehr Planungssicherheit zu verschaffen“, so der LWL-Direktor Dr. Georg Lunemann.

Der Hebesatz zur Landschaftsumlage für die 27 Städte und Kreise als Mitgliedskörperschaften des LWL soll dabei für das Haushaltsjahr 2025 von 17,35 Prozent um 0,75 Prozentpunkte auf 18,1 Prozent erhöht werden. Für das Haushaltsjahr 2026 soll der Hebesatz zur Landschaftsumlage um weitere 0,65 Prozentpunkte auf 18,75 Prozent steigen, das schlägt die LWL-Verwaltung dem Westfalenparlament vor.

Der Beitrag der Kreise und kreisfreien Städte in Westfalen-Lippe würde damit um 240 Mio. Euro bzw. 190 Mio. Euro steigen und orientiere sich damit weitestgehend an der bisher kommunizierten Höhe, so der LWL-Direktor weiter. Er verwies vor dem Hintergrund der angespannten Finanzsituation der Kommunen in Westfalen-Lippe auf das Konsolidierungsprogramm des LWL für die Jahre 2024 bis 2027: Hier seien in sämtlichen Bereichen Aufgaben, Strukturen und Standards kritisch beleuchtet und mögliche Einsparpotentiale identifiziert worden, so Lunemann. Das Programm enthalte 61 Maßnahmen zur einmaligen oder strukturellen Konsolidierung und weise bis 2026 ein Konsolidierungsziel von knapp 100 Mio. Euro aus. „Wir sind uns unserer Verantwortung gegenüber den Mitgliedskörperschaften und dem kreisangehörigen Raum sehr bewusst“, so Lunemann weiter. Er forderte: „Die kommunale Familie darf sich insbesondere in Zeiten der Krisen nicht auseinanderdividieren lassen. Die Finanzausstattung der kommunalen Familie muss insgesamt verbessert werden, das ist jedoch nur durch die Unterstützung von Bund und Land möglich.“

Größter Kostentreiber sei dabei die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung durch steigende Fallzahlen und die Auswirkungen von Tariferhöhungen. Alleine in der Eingliederungshilfe sind in Westfalen-Lippe, mittelbar vom LWL finanziert, über 50.000 Menschen beschäftigt, denen Tariflöhne gezahlt werden. Die Forderung des LWL-Direktors: „Der Bund und das Land NRW müssen sich endlich bewegen und sich an den Kosten der Eingliederungshilfe als gesamtgesellschaftliche Aufgabe dauerhaft und nachhaltig beteiligen.“

 

Die Kämmerin des LWL, Birgit Neyer, sagte: „Die Aufwandsentwicklung des LWL wird maßgeblich durch die sozialen Leistungsbereiche, insbesondere durch die Eingliederungshilfe geprägt. Die Eingliederungshilfe bleibt eine kommunale Pflichtaufgabe, die durch die UN-Behindertenrechtskonvention verbindlich vorgegeben ist. Der LWL übernimmt die Verantwortung als Träger der Eingliederungshilfe, um eine gleichwertige Versorgung der Menschen mit Behinderungen in ganz Westfalen-Lippe sicherzustellen.“

Für 2025 weist der Haushalt des LWL im Entwurf insgesamt Aufwendungen in Höhe von rund 4,6 Milliarden Euro und damit im Vergleich zum Ertrag einen Jahresfehlbetrag von 34 Mio. Euro aus. Für 2026 klettern die Aufwendungen auf die Höhe von 4,8 Milliarden Euro. Das ergibt gegenüber den Erträgen einen Fehlbetrag von rund 30 Mio. Euro.

Der größte Teil der Fehlbeträge von jeweils 30 Mio. Euro soll durch Einsparungen vor allem im Rahmen des Konsolidierungsprogramms gedeckt werden. Der Rest von etwas mehr als vier Mio. Euro soll durch die zusätzliche Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage kompensiert werden. LWL-Kämmerin Birgit Neyer: „Wir glauben, dass wir – auch mit den bisher nicht bezifferbaren Konsolidierungsmaßnahmen – in der Lage sind, 30 Millionen Euro einzusparen.“ Neyer verweist weiter darauf, dass die Ausgleichsrücklage, die auf 80 Mio. Euro sinkt, kaum noch die Möglichkeit bietet, Planabweichungen abzufedern. „Wir müssen auch Unwägbarkeiten bei den anstehenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst bedenken, würde beispielsweise die Wochenarbeitszeit von 39 Stunden auf 38 Stunden sinken, dann müsste der LWL bei voller Kompensation etwa 78 Mio. Euro pro Jahr mehr an Personalkosten für die Eingliederungshilfe aufwenden,“ so Neyer weiter.

Der LWL-Direktor tritt allerdings Forderungen, bei der Kultur noch stärker zu sparen, vehement entgegen: „Bei aller Kritik möchte ich daran erinnern, dass die Landschaftliche Kulturpflege nach unserer Landschaftsverbandsordnung festgeschriebene Aufgabe des LWL ist und eben nicht eine freiwillige Aufgabe. Dafür sind wir genauso verantwortlich wie für die Eingliederungshilfe“, so Lunemann. Und er betont: „Investitionen in Kultur sind auch eine Investition in Bildung und Demokratie.“

 

 

 

 

 

 

In den kommenden Wochen finden jetzt die fraktionsinternen Haushaltsplanberatungen und danach die Ausschusssitzungen statt. Dazu Arne Hermann Stopsack als Fraktionsvorsitzender der FDP-FW-Fraktion im LWL: „Unser Ziel ist es, den Haushalt kritisch zu durchleuchten, um Einsparpotentiale zu identifizieren und umzusetzen, da wir sehr genau um die prekäre Lage der Finanzen in den Verbandskommunen wissen. Ziel ist es, am 17. Dezember 2024 den Haushalt dann zu verabschieden, damit die Verbandskommunen Planungssicherheit für ihre eigenen Haushalte haben.“

 



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