LWL-Haushalt in der Landschaftsversammlung eingebracht

Foto: LWL/Urban

Gesten, am 28. September, tagte im Landeshaus des LWL in Münster die Landschaftsversammlung. Einer der wichtigsten Tagesordnungspunkte war die Einbringung des Haushaltsentwurfs 2024 durch den Direktor des LWL, Dr. Georg Lunemann und LWL-Kämmerin Birgit Neyer.

 

Steigende Inflation, mehr Kosten in der Eingliederungshilfe, hohe Tarifabschlüsse, keine „Isolierung“ mehr von Corona-Kosten: Alles Gründe, warum der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) für das kommende Jahr 2024 voraussichtlich rund 332 Mio. Euro mehr als im vorhergehenden Jahr in seinem Haushalt benötigt. Deswegen müsse sich der Umlagehebesatz für seine 27 Mitgliedskreise und -städte um 1,35 Prozentpunkte von 16,2 auf 17,55 Prozent erhöhen.

 

Jetzt beginnen die fraktionsinternen Beratungen zum Entwurf, natürlich auch in der FDP-FW-Fraktion, die Ende Oktober dazu eine Klausurtagung abhalten wird. Anschließend beginnen die Beratungen in den Fachausschüssen, in der Sitzung der Landschaftsversammlung am 21. Dezember soll der Haushalt dann beschlossen werden.

 

Ziel der FDP-FW-Fraktion ist es jetzt, alle Bereiche kritisch zu durchleuchten und Einsparpotentiale aufzuzeigen, damit die Steigerungen begrenzt werden können, da die Haushaltssituation aller Kommunen aktuell dramatisch ist.

 

Lunemann sagte angesichts zu erwartender schwerer Haushaltsberatungen und Sparforderungen der Städte und Kreise: „Auch wenn andere Vorwürfe im Raum stehen, wir sind uns unserer Verantwortung gegenüber unseren Mitgliedskörperschaften und dem kreisangehörigen Raum sehr bewusst.“ Lunemann appellierte: “ Die kommunale Familie sollte sich insbesondere in Zeiten der Krisen nicht auseinanderdividieren lassen, sondern gemeinsam agieren. Der Bund und das Land NRW sind hier die Adressaten.“ Er erinnerte an die LWL-Resolution, in der der Bund und das Land NRW zur Beteiligung an den Kosten der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen aufgefordert werden. Sie finde immer weitere Unterstützung, so Lunemann. Schließlich sei die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung keine freiwillige Leistung, über die frei verfügt werden könnte, ergänzte Lunemann.

 

Darüber hinaus komme der LWL Einsparforderungen der Mitgliedskörperschaften nach, und das nicht erst seit gestern. „Der LWL hat in den vergangenen drei Jahren rund 200 Mio. Euro aus seiner Ausgleichsrücklage eingesetzt, um die Kommunen vor Ort zu entlasten“, so Lunemann. Die LWL-Ausgleichsrücklage werde weiter angezapft und schmelze jetzt auf nur noch 90 Mio. Euro zurück. „Unser Umgang mit der Ausgleichsrücklage wurde sogar von rheinischen Städten gelobt und als beispielgebend dargestellt“, fügte Lunemann hinzu.

Es seien zudem bereits umfangreiche Einsparerfolge erzielt. Auch jetzt werde dem Westfalenparlament im Zuge der Haushaltsberatungen wieder eine umfangreiche Konsolidierungsliste vorgelegt. Erste Maßnahmen, die jetzt schon beziffert werden könnten, würden rund 20 Mio. Euro einsparen.

Der LWL-Direktor äußerte in seiner Rede große Sorgen über die zunehmende Politikverdrossenheit in der Gesellschaft: „Dagegen müssen wir uns auf allen Ebenen politisch wie gesellschaftlich stellen“, forderte Lunemann, „insbesondere auf kommunaler Ebene, wo Demokratie unmittelbar erlebbar ist.“ Auch der Umgang miteinander in unserer Gesellschaft komme an seine Grenzen, so Lunemann. Gerade in diesen kritischen Zeiten sei Erinnerungskultur wichtig, um Fehler aus der Vergangenheit nicht zu wiederholen: „Die Vergangenheit darf nicht in Vergessenheit geraten“, betonte Lunemann.

 

Die Kämmerin des LWL, Birgit Neyer, erläuterte die Rahmendaten: Der Haushaltsentwurf des LWL sieht insgesamt Aufwendungen von rund 4,4 Mrd. Euro vor, 2023 waren es knapp mehr als 4 Mrd. Euro. Auf die Eingliederungshilfe für Kinder und Erwachsene entfallen dabei 3,33 Mrd. Euro (75 % Anteil am Haushalt), auf weitere soziale Leistungen für Kinder und Erwachsene 532 Mio. Euro (12 %).

Dagegen würden Aufgabenfelder wie die Förderschulen des LWL mit 134 Mio. Euro (3 %) oder der Bereich Kultur und Wissenschaft des LWL, darunter auch alle LWL-Museen, mit rund 119 Mio. Euro (2,7 %) eher gering ausfallen. „Auch 2024 entfallen damit wieder rund 90 Prozent der Aufwendungen des LWL auf soziale Leistungen, die der LWL oder Dritte im Auftrag des LWL vor Ort, also in unseren Mitgliedskörperschaften, erbringen“, betonte Neyer.

 

Die Kämmerin forderte: „Um der gesamtgesellschaftlichen Herausforderung der Inklusion durch alle staatlichen Ebenen gerecht zu werden, müssen Bund und Land sich anteilig und angemessen an den entstehenden Kosten beteiligen. Gerade Bund und Land beschließen häufig Leistungsgesetze und Ausweitungen – stehlen sich dann aber nach dem Motto – Wasch mich, aber mach mich nicht nass – aus der finanziellen Verantwortung.“

 

Das Thema der Personalaufwendungen in der Eingliederungshilfe stelle dabei den größten Kostentreiber für den finanziellen Mehrbedarf dar, so die Kämmerin. „Wir gehen – nur für den Bereich der Eingliederungs- und Sozialhilfe – von zusätzlichen Kosten für mittelbare Personalaufwendungen von 165 Mio. Euro aus“, sagte Neyer. Das sei etwa die Hälfte des gesamten finanziellen Mehrbedarfs des LWL für 2024.

 

Dazu kämen 55 Mio. Euro Mehrbedarf aus – vor allem inflationsbedingten – Fallkostensteigerungen. „Die Fallzahlsteigerung mit 27,3 Mio. Euro Mehrbedarf fällt dabei unterdurchschnittlich aus und ist das Ergebnis erfolgreicher Steuerung insbesondere im Bereich der besonderen Wohnformen und der Teilhabe am Arbeitsleben“, erklärte Neyer.



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