Neuerungen im Sozialrecht
Im Dezember 2019 beschlossen Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts. Das Gesetz regelt Ansprüche von Gewalt- und Terroropfern, aber auch von Impfgeschädigten neu. Das komplett neue SGB XIV gilt ab dem Jahr 2024. Das Soziale Entschädigungsrecht wird dort künftig gebündelt und neu strukturiert.
Im Rahmen einer digitalen Fraktionssitzung stellte jetzt Landesrat Matthias Münning den Mitgliedern der FDP-FW-Fraktion die wichtigsten Regelungen und deren Auswirkungen auf den LWL vor. Weitere wichtige Themen des Gedankenaustausches waren der Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe, die sozialpolitischen Festlegungen des Koalitionsvertrages in Berlin und aktuelle Themen der Behindertenhilfe.
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