Plenartagung der BAG HKV in Münster

Auf ihrer jährlichen Plenartagung diskutierten rund 45 Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung, bundesweit agierenden Facharbeitsgemeinschaften und kommunalen Spitzenverbänden über aktuelle Entwicklungen im Sozialbereich.

 

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Höheren Kommunalverbände (BAG HKV) ist ein Zusammenschluss von 18 Höheren Kommunalverbänden aus acht verschiedenen Bundesländern. Sie vertritt 190 Landkreise und 86 kreisfreie Städte in Deutschland.

Die Höheren Kommunalverbände sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, die neben den Städten und Gemeinden, kreisfreien Städten und Landkreisen Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung wahrnehmen. Sie sind ein integraler Bestandteil der „kommunalen Familie“. Das gemeinsame Ziel der Mitglieder ist die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am Leben in der Gesellschaft und die Förderung und Mitgestaltung inklusiver Lebensverhältnisse vor Ort.

 

Die Tagung finden reihum bei den Mitgliedern statt, dieses Jahr war der Landschaftsverband Westfalen-Lippe Gastgeber der Veranstaltung, die in Münster stattfand. Die FDP-FW-Fraktion war dabei mit ihrem Vorsitzenden Arne Hermann Stopsack vertreten.

 

Zentrale Forderung der HKV ist eine Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes, um die finanzielle Ungleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen aufheben. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) sollte Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen verbessern und ihnen ermöglichen, besser am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Doch in der Realität zeigt sich, dass dieses Versprechen noch nicht vollständig eingelöst ist.

 

Trotz positiver Entwicklungen, die das BTHG mit sich gebracht hat, stehen einer vollen und gleichberechtigten Teilhabe noch viele Hürden im Weg“, sagte Dr. Georg Lunemann, der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) und Vorsitzender der BAG HKV. „Es gibt noch deutliche Defizite. Hierzu gehört insbesondere die finanzielle Ungleichbehandlung in der Pflege von Menschen mit Behinderungen, die in Heimen leben. Wir müssen diese Probleme zeitnah lösen, um den betroffenen Menschen die Unterstützung zu geben, die ihnen nach dem Gesetz zusteht.“

 

Dirk Rist, Sozialdezernent beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) und Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe unterstrich, dass der Bund aufgrund der erheblich gestiegenen Kosten für Teilhabeleistungen von Menschen mit Behinderungen mehr Geld für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung stellen müsse.

 

Die BAG HKV forderte die zukünftige Bundesregierung auf, eine Neuregelung der Finanzierung zu schaffen, um Bund und Länder stärker von den ständig steigenden Kosten der Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen zu entlasten. Die Zwischenergebnisse der Koalitionsverhandlungen erweckten allerdings nicht den Eindruck, dass der Bund seiner Verantwortung gegenüber den Menschen mit Behinderungen gerecht werde, hieß es auf der Tagung.

 

Die mit dem Bundesteilhabegesetz verbundene Zusage, die Ausgabendynamik im Bereich der sogenannten Eingliederungshilfe zu bremsen, sei nicht eingehalten worden. Vor allem der notwendige Personalaufbau zur Bewältigung der Verfahren führe zu einer finanziellen Mehrbelastung. Die BAG forderte, zusammen mit den Ländern schon im Jahr 2025 einen finanziellen Mehraufwandsausgleich zu schaffen. Der uneingeschränkte Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung müsse allen Menschen mit Behinderungen ermöglicht werden.

 

Dafür müssten die Pauschalleistung des § 43a Sozialgesetzbuch XI für die Pflege von Menschen mit Behinderungen reformiert und Menschen, die pflegebedürftig und -versichert sind und in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe leben, mit anderen Versicherten gleichgestellt werden.

Foto: LWL/Urban



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