Landschaftsversammlung beschließt Doppelhaushalt für 2025 und 2026

Das Westfalenparlament des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) hat am 17. Dezember 2024 im Landeshaus in Münster den Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026 verabschiedet. Dies geschah mit einer breiten Mehrheit von CDU, SPD, Bündnis90/Grüne; die FDP-FW-Fraktion im LWL gab dem Gesamtwerk ebenfalls die Zustimmung.

 

Die Abgeordneten der Landschaftsversammlung stimmten nach umfangreichen Beratungen in den Fachausschüssen bei der Landschaftsumlage, die die 27 Kreise und kreisfreien Städte in Westfalen-Lippe an den LWL zahlen müssen, für einen geringeren Hebesatz als ursprünglich geplant: Statt des von der Verwaltung vorgeschlagenen Hebesatzes von 18,10% für den Haushalt 2025 wird es nun einen Hebesatz von 17,90% geben. Für den Haushalt 2026 wird der Hebesatz auf 18,45% statt der ursprünglich vorgeschlagenen 18,75% festgelegt. Das Defizit zwischen Aufwendungen und Erträgen im Haushalt 2025 von rund 29,6 Mio. Euro und im Haushalt 2026 von rund 1,3 Mio. Euro wird durch die Ausgleichsrücklage des LWL, kompensiert.

 

Für die LWL-Mitgliedskörperschaften in Westfalen-Lippe bedeutet das fast 35 Mio. Euro 2025 und rund 20 Mio. Euro im Jahr 2026 an Einsparungen bei der Landschaftsumlage im Vergleich zu den geplanten Hebesätzen. Insgesamt werden die 27 Kreise und kreisfreien Städte Westfalens im Jahr 2025 gut 3,3 Milliarden Euro und im Jahr 2026 rund 3,5 Milliarden Euro an Landschaftsumlage an den LWL überweisen.

 

Für die mittelfristige Finanzplanung bis 2029 ergeben sich geringere Zahllasten von fast 140 Mio. Euro.

 

Für 2025 weist der Haushalt des LWL Aufwendungen von rund 4,6 Milliarden Euro aus, rund 230 Mio. Euro mehr als 2024. Für 2026 klettern die Aufwendungen auf rund 4,8 Milliarden Euro. Der größte Anteil der Aufwendungen fällt auf den Bereich der Sozialausgaben (fast 87%), hier vor allem auf die sogenannte Eingliederungshilfe für die Menschen mit Behinderung mit rund 3,5 Mrd. Euro für 2025 und rund 3,7 Mrd. Euro für das Jahr 2026.

 

 

 

Für die FDP-FW-Fraktion skizzierte Vorsitzender Arne Hermann Stopsack in der Haushaltsrede die Position der FDP-FW-Fraktion, begründetet die Zustimmung, machte aber auch kritische Anmerkungen:

 

 

„Sehr geehrter Vorsitzender Klaus Baumann,

Herr Landesdirektor Dr. Georg Lunemann,

liebe Kolleginnen und Kollegen in der Landschaftsversammlung,

meine Damen und Herren!

 

Ältere Menschen sagen gern „früher war alles besser“ – aber meist stimmt das nicht wirklich. Wenn man aber auf die Lage der kommunalen Familie, und dabei besonders der Finanzsituation, schaut, scheint das doch zu stimmen. Für den Haushalt 2018 habe ich damals in der Landschaftsversammlung festgestellt, dass wir uns als LWL auf dem „Sonnendeck eines Kreuzfahrtschiffes befinden“, damals sprudelten die Steuer- (und damit die Umlage-) Einnahmen, die Schlüsselzuweisungen waren gut, die Ausgaben wuchsen nur moderat und der Umlagesatz konnte auf 16,0% gesenkt werden.

Heute, gut fünf Jahre später, ist die Lage grundsätzlich anders: die Umlagegrundlagen (und damit unsere Einnahmen) erodieren und die Ausgaben steigen überproportional an. Die logische Folge davon war, dass die Verwaltung bei der Einbringung eine Erhöhung des Umlagesatzes auf 18,10% vorschlug!

 

Nun könnte ich das maritime Bild weiterzeichnen und sagen: „Wir sind als Kommunen nun an Bord der Titanic und sinken gerade, jeder soll versuchen, schnell in ein Rettungsboot zu flüchten.“ Das will ich aber ausdrücklich NICHT sagen. Bei der Titanic war es so, dass es nicht mehr zu verhindern war, dass das Schiff sinkt. Ich weigere mich aber zu behaupten, dass unsere Lage aussichtslos ist: Alles lässt sich ändern!

Klar ist aber auch: wenn wir das Ruder herumwerfen und dem Eisberg noch ausweichen möchten, brauchen wir einen Mentalitätswechsel, in Deutschland, aber auch beim LWL.

 

Wenn wir ehrlich sind: wir kennen unsere Probleme sehr genau und schon sehr lange. Dass wir ein Demografieproblem (z. B. Fachkräftemangel, höhere Ausgaben für Gesundheit und Pflege) haben, wissen wir seit den 70ern, haben es aber nur versäumt, die richtigen Schlüsse zu ziehen und richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Dass wir zu wenig in die Infrastruktur investieren, merkt jeder, der mit Auto oder Bahn unterwegs ist. Dass unser Bildungssystem zu wenig leistungsorientiert ist, merkt jeder, der mit dem Thema Ausbildung zu tun hat.

 

Ein Baustein des Mentalitätswechsel ist, dass sich jede Körperschaft auf ihre Kernaufgaben konzentrieren muss und diese als Dienstleistung effizient erbringt. Der Staat hat in den vergangenen Jahren – meist unabhängig von der jeweils regierenden Partei – seinen Regelungsanspruch immer mehr in die gesellschaftliche Sphäre hinein ausgedehnt. Die Motive und Ziele mögen ja ehrenwert sein, aber der Staat ist nach Meinung der FDP und der FW eben nicht der Erziehungsberechtigte seiner Bürger und Bürgerinnen, sondern derjenige, der die Freiheit der Menschen gewährleisten soll. Dieser Schutz der Privatsphäre ist uns immer ganz wichtig.

 

Ein kleines Beispiel bei uns im LWL ist das Mobilitätsmanagement, wo also der Dienstherr durch verschiedene Maßnahmen darauf Einfluss nehmen möchte, wie und mit welchem Verkehrsmittel seine Mitarbeiter zum Dienst kommen sollen. Abgesehen von der Tatsache, dass hier Personal in der Verwaltung beschäftigt wird, ist das übergriffig in die privaten Entscheidungen der Menschen.

 

Regionalverband Ruhr

 

Ein Beispiel, wie eine öffentlich-rechtliche Körperschaft auf eigene Entscheidung hin sogar ihre Tätigkeitsfelder ausweitet und somit übergriffig wird, ist der Regionalverband Ruhr (RVR). Obwohl der keine Zuständigkeiten hat, erstellt er umfangreiche Sozialberichte und macht damit eine unserer zentralen Aufgaben auch zu seinem Thema. Jetzt will der RVR (die FDP im Ruhrparlament hat dagegen gestimmt) eine Tochtergesellschaft der Mercator-Stiftung zur Bildungsforschung kaufen und auch diesen Bereich beackern. Wir als LWL müssen verbandspolitisch aufpassen, dass der RVR uns hier nicht das Wasser abgräbt, zumal der RVR über eine hohe politische Vernetzung und hervorragende mediale Resonanz verfügt. Hinzu kommt noch, dass der RVR direkt gewählt ist und seine Themen oft „eingängiger“ sind.

 

Soziales

 

Wenn man manchmal die Zeitung liest, den Gewerkschaften, den Kirchen, Sozialverbände oder dem Paritätischen Wohlfahrtsverband zuhört, könnte man bisweilen meinen, Deutschland sei ein unsozialer Staat. Doch genau das Gegenteil ist der Fall: 1.249 Mrd. Euro wurden 2023 in Deutschland für soziale Belange ausgegeben, eine Sozialstaatsquote von über 30%!  Und wir als LWL sind Teil dieser sozialen Daseinsfürsorge und geben ca. 90% unseres Haushaltes für soziale Zwecke aus und damit unternehmen wir Gutes.

 

Der größte Ausgabenblock für den LWL ist die Eingliederungshilfe, die dynamisch aufwächst, sowohl in den Fallzahlen als auch in den Fallkosten. In der politischen Diskussion und der Öffentlichkeit ist die Eingliederungshilfe aus dem SGB IX aber kaum bekannt. Und das, obwohl inzwischen in Deutschland ca. 1 Mio. Menschen Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen. Die (Netto-) Ausgaben summieren sich auf 25,4 Mrd. Euro, der LWL ist mit 3,5 Mrd. Euro dabei. Zum Vergleich: für das Bürgergeld wurden seitens des Bundes 37,4 Mrd. Euro (2023) aufgewendet. Also beträgt das Leistungsvolumen der Eingliederungshilfe schon zwei Drittel! Wir wünschen und mehr Aufmerksamkeit in der Politik und in der Öffentlichkeit für das Thema Eingliederungshilfe und deren Finanzierung. Die mediale Diskussion vermittelt oft einen anderen Eindruck.

 

Diese Steigerungen im Sozialbereich sind auf Dauer – auch volkswirtschaftlich – nicht verkraftbar. Wir sind an dem Punkt angekommen, wo wir weder die finanziellen Mittel haben noch das notwendige Personal. Wir brauchen deshalb nicht nur weiterhin die Schuldenbremse, sondern auch eine Sozialstaatsmoratorium. Das heißt nicht, dass man den Menschen einfach die Leistungen streichen oder reduzieren soll. Es geht vielmehr darum, Leistungen effizienter zu erbringen, Standards der Leistungserbringung und Strukturen der Freien Wohlfahrtspflege zu hinterfragen.

Dabei ist mir ein Aspekt wichtig. Nicht immer ist ein Mehr an Geld auch ein Mehr an gesellschaftlicher Teilhabe des konkret betroffenen Menschen. Wie sozial ein Staat wirklich ist, kann man nicht nur an der Höhe der Sozialausgaben ablesen, sondern an der Treffsicherheit der Leistungen.

 

Und diese Treffsicherheit ist leider noch viel zu wenig erforscht, wir brauchen eine wissenschaftlich fundierte Wirksamkeitskontrolle der unterschiedlichen Instrumente und der Effizienz der Strukturen in der Leistungserbringung. Wir als FDP-FW-Fraktion setzen uns deshalb schon seit Jahren dafür ein, dass der LWL hier stärker aktiv wird und sein fundiertes Wissen einbringt, am besten zusammen mit dem LVR. Wir haben beim LWL ja beschlossen, eine entsprechende Forschungsakademie einzurichten. Leider ist dem Beschluss kein Zeitplan hinterlegt. Wir hoffen mal, dass der neue Landesrat Takis Mehmet Ali hier einen persönlichen Schwerpunkt setzt. Danken möchten wir in diesem Zusammenhang auch Birgit Westers, Michael Wedershoven und Hartmut Baar, die in den letzten Monaten der Vakanz dafür Sorge getragen haben, dass die Arbeit des Dezernates weiter gehen konnte.

 

Kultur

 

Kommen wir nun zu gut 2,7% der Ausgaben aber 75% der medialen Aufmerksamkeit für den LWL: der Kultur, die bei uns nach der Landschaftsverbandsordnung sogar Pflichtaufgabe ist, was ein gewisses Volumen und einen inhaltlichen Anspruch konstituiert! Man sieht das ja auch am Titel „Landesmuseum“. Dass diese Qualität gewährleistet wird, dafür ist in bekannter Manier Dr. Barbara Rüschoff-Parzinger mit ihrem Team verantwortlich.

 

Um die reinen Ausgaben für Kultur von knapp 130 Mio. Euro mal in Relation zu setzen: für Beförderungskosten zu den LWL-Förderschulen und in die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen geben wir schon mehr als zwei Drittel dieser Summe aus.

 

Wir als FDP-FW-Fraktion stehen für eine breite Kulturpolitik: einmal muss Kultur in ganz Westfalen-Lippe erlebbar sein und zum anderen muss die Themensetzung ein breites Spektrum an Menschen adressieren. Kulturpolitik bedarf immer einer „fein austarierten Balance“ zwischen Leuchtturmprojekten der sog. Hochkultur und der Kultur in der Fläche, Beratung von Kommunen und kleineren Museen sowie der Unterstützung des Ehrenamtes. Wir dürfen nicht nur im Feuilleton der Süddeutschen Zeitung Beachtung finden, sondern müssen auch Angebote für den freizeitorientierten Sonntagsausflug der Familie bereithalten.

 

Die Museumslandschaft befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Die Erwartungen der Besucherinnen und Besucher ändern sich rapide. Viele Museen haben finanzielle Probleme, oft fehlt es bei kleineren oder mittleren Häusern an genügend Ehrenamtlichen.

Da kommt dann häufig der Ruf nach dem LWL, der ein Museum oder eine Sammlung übernehmen soll. Im letzten Jahr haben wir als LWL im Museumsbereich erhebliche „Übernahmen“ getätigt, so das Bergwerk Ramsbeck oder das Dobergmuseum; aktuell stellt sich diese Frage beim wirklich bedeutsamen Lichtkunstmuseum in Unna.

Wir können aber als LWL nicht immer Notanker sein, sondern müssen eine klare Strategie entwickeln, wo wir wie helfen können. Es kann nicht dem Zufall überlassen sein, ob und wie der LWL unterstützend tätig wird. Und es wird letztlich an dem ein oder anderen Standort nicht ohne Rückbau gehen, wenn die bisherigen Träger die finanziellen Mittel nicht mehr bereitstellen können oder wollen.

 

Der Landschaftsverband muss primär dafür Sorge tragen, dass bestehende (eigene) Museen, Einrichtungen, Formate und Strukturen ausreichend finanziert werden. Dazu gehören für uns auch die drei hochangesehenen Landesorchester, deren Finanzausstattung so ausgestaltet sein muss, dass der künstlerische Anspruch mittelfristig auch erfüllt werden kann.

 

Wir dürfen uns nicht verzetteln! Wir halten eine Ausweitung der Förderung oder personelle Unterstützung der sog. „Freien Szene“ gegenwärtig nicht für angezeigt. Die Freie Szene lebt ja gerade davon, frei von staatlicher Einflussnahme und Alimentierung zu sein. Den dauerhaft staatlich bezahlten freien Künstler kann es eigentlich nicht geben, ein Künstler ist eben kein Beamter.

 

In die gleiche Kategorie fällt die Frage der Honoraruntergrenzen für Künstler und Künstlerinnen. Auf Antrag der Koalition wurde beschlossen, dass der LWL einen Mindestlohn für Künstler zahlt und dies auch für Dritte verpflichtend macht, wenn der LWL Mittel beisteuert. Das lehnen wir als FDP-FW-Fraktion entschieden ab.

Dass die Künstler mehr Honorar fordern, ist verständlich. Doch sie sollten dann versuchen, es selbst entsprechend zu verhandeln, anstatt es durch staatliche Eingriffe festsetzen zu lassen.

Wir schaffen damit Bürokratie, die von uns dann auch auf die Fördernehmer ausstrahlt, die für die Umsetzung sorgen und garantieren müssen, so etwas wie ein Kulturlieferkettengesetz. Da die zur Verfügung stehenden Mittel nicht angehoben werden, bedeutet dies in der Konsequenz, dass man für das gleiche Geld weniger Kultur bekommt. Das kann nicht wirklich unser Ziel sein.

Schule

 

Wir als FDP-FW-Fraktion stehen hinter unseren Förderschulen und der Arbeit von Birgit Westers und ihrem Dezernat; dort wird hervorragende Arbeit geleistet, um Schülerinnen und Schüler bildungsmäßig einen guten Start ins Leben zu geben. Dazu sind natürlich auch bauliche Investitionen notwendig und damit ein Bekenntnis zur Zukunftsfähigkeit dieser Schulen.

Allerdings zeigt sich immer mehr, dass die aufgerufenen Investitionsbeträge in neue Dimensionen wachsen. Der neue Förderschulcampus in Bielefeld Senne kommt inzwischen auf ein Investitionsvolumen von 110 Mio. Euro, das teuerste LWL-Projekt bisher.

 

Es ist natürlich immer schwer, über die konkreten Bedarfe und pädagogischen Wünsche der einzelnen Schulen zu entscheiden. Letztlich unterliegen diese auch einem Wandel und persönlichen Vorlieben.

Es ist für die FDP-FW-Fraktion deshalb wichtig, abstrakt über die pädagogischen Anforderungen und deren Übersetzung in moderne Gebäude/Architektur zu diskutieren, damit nicht bei jedem Projekt eine Grundsatzdiskussion geführt werden muss.

Die Verwaltung hat angekündigt, einer Schulbauleitlinie vorzulegen. Wir erwarten das im ersten Quartal, so dass eine intensive Befassung im Schulausschuss erfolgen kann.

 

Bau- und Liegenschaftsbetrieb des LWL (BLB)

 

Der Landschaftsverband hat sich entschieden, die eigenen Gebäude vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb bewirtschafteten zu lassen. Um dies professionell und transparent zu machen, wurde das Mieter-Vermieter-Modell gewählt, bei dem der BLB die Mieten betriebswirtschaftlich kalkuliert und den Nutzern in Rechnung stellt. Das Modell hat sich bewährt, weil es den Ressourcenverbrauch periodengerecht abbildet. Man muss es aber auch konsequent umsetzen und äußerst zurückhaltend mit Eingriffen sein. Es kann grundsätzlich nicht sein, dass der Mieter „LWL-Zentralhaushalt“ seine Vorstellungen diktiert und dann noch die Mieten festsetzt, das verschleiert die tatsächlichen Kosten und schiebt finanzielle Umlagebelastungen nur in die Zukunft. Systembrüche führen dann leicht zu Schattenhaushalten.

 

Der Wirtschaftsplan des BLB weist für 2025 eine negative Umsatzrendite von 10% aus. Daran sind sicherlich nicht Landesrat Urs Frigger und Betriebsleiter Matthias Gundler schuld! Das kann kein Dauerzustand sein. Der Grund dafür liegt auch in den hohen Investitionen für den Klimaschutz, die sich nicht in den entsprechenden Mieten oder -erhöhungen wiederfinden.

 

Der LWL hat 2022 beschlossen, bis 2030 klimaneutral zu werden, gesetzlich muss dies erst 2045 erreicht sein. Dies war ein sehr ambitioniertes Unterfangen. Inzwischen ist klar, dass dieses Ziel mit den hinterlegten Maßnahmen nicht erreicht werden kann. Zur Erreichung einer bilanziellen Klimaneutralität wären daher ab 2030 Kompensationsmaßnahmen notwendig.  Das hat auch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW festgestellt und gibt folgende Handlungsempfehlung: „Der LWL sollte im Zuge der regelmäßigen Maßnahmenanalyse und mit einer entsprechenden Wirkungsprüfung selbstkritisch die eigene ambitionierte Zielvorgabe überdenken. Dabei sollte der LWL realistisch bewerten, ob die Zielerreichung in der vorgegebenen Zeitschiene erreichbar ist.“

Ferner weist die GPA ausdrücklich darauf hin: „Ein Umlageverband finanziert sich durch die Umlage der Mitgliedskörperschaften. Insofern hat er auf die Haushaltssituation seiner Mitgliedskörperschaften Rücksicht zu nehmen. Die den LWL tragenden Kommunen sind teilweise in kritischen Haushaltssituationen. Im Fallbeispiel, dass eine Kommune einer hochverschuldeten Haushaltssituation unterliegt und durch die freiwillige Entscheidung der eigenen Klimaschutzziele eventuell weitere Schulden aufnehmen oder auf eigene Klimaschutzmaßnahmen verzichten müsste, um Kompensationsgutschriften zu finanzieren, ist sicherlich kritisch zu sehen.“

Diesen Ausführungen der GPA NRW schließt sich die FDP-FW-Fraktion vollumfänglich an. Auch wenn es schwierig ist: wir müssen uns Gedanken machen, wie wir das Ziel modifizieren, denn es kann nicht das Ergebnis sein, dass wir mit Geld der Umlagezahler Kompensationsmaßnahmen finanzieren.

Nebenbei: unser Schwesterverband LVR hat für sich das Ziel der Klimaneutralität für 2045 ausgegeben; selbst die Fraktion der Grünen dort hat mit der Forderung nach einer Klimaneutralität in 2035 fünf Jahre mehr Zeit gegeben als bei uns.

 

LWL-PsychiatrieVerbund

 

Es ist schon ein bemerkenswertes Ergebnis, wenn der LWL-PsychiatrieVerbund bei einem Umsatz von über einer Mrd. Euro 2023 fast 59 Mio. Euro Gewinn erwirtschaftet hat, gerade wenn man sich aktuell in der Krankenhauslandschaft umschaut, wo es immer mehr Häuser mit roten Zahlen und Insolvenzen gibt.

Und auch für dieses Jahr wird beim LWL-PV ein deutlich schwarzes Ergebnis erzielt werden. Der PsychiatrieVerbund ist kerngesund, darauf können wir stolz sein! Die Investitionen der kommenden Jahre kann der PsychiatrieVerbund aus eigener Kraft stemmen. Es fließt, wie in all den Jahren, in denen ich in der Landschaftsversammlung bin, kein Geld aus der Umlage zur Abdeckung irgendwelcher Defizite.

Der PsychiatrieVerbund ist in der Lage, eine aktive Rolle bei der Neugestaltung der Krankenhauslandschaft zu spielen. Hier sind wir Anker und Partner der Kommunen.

 

In den vergangenen Jahren hat die wirtschaftliche Entwicklung der Wohnverbünde und Pflegezentren zunehmend Sorgen bereitet. 2023 konnte allerdings wieder ein Gewinn von fast 2,9 Mio. Euro geschrieben werden, das Ruder ist also herumgeworfen.

 

Hier ist wirklich hervorragende Arbeit in den Einrichtungen und dem Dezernat geleistet worden, große Fußspuren für den neuen Landesrat Dr. Emanuel Wiggerich. Wir wünschen viel Erfolg.

 

Maßregelvollzug

 

Auch hier muss man ein großes Lob aussprechen: der Maßregelvollzug ist beim LWL in guten Händen. Wir können froh sein, dass das Team um Landesrat Tilmann Hollweg geräuschlos so gute Arbeit macht. Wenn der Maßregelvollzug möglichst wenig in der Presse steht, ist die Arbeit gut gewesen.

 

Westfälisch-Lippische Vermögensverwaltungsgesellschaft (WLV)

 

Bei der WLV steht jetzt der Wechsel in der Geschäftsführung an, Bodo Strototte geht in den Ruhestand und übergibt das Zepter an Jann Robert. Für den LWL ist die WLV ein wichtiges Vehikel bei der Aufgabenerfüllung und –gestaltung. Wir als FDP-FW-Fraktion sehen die Aufgabe, die WLV noch enger in den Konzern Landschaftsverband einzubinden und die gemeinsamen Ziele fokussierter zu erreichen.

 

Personal

 

Ein Blick in den Wirtschaftsteil der Zeitung zeigt, dass produktive Arbeitsplätze in der Industrie aktuell in großem Maße abgebaut werden. Ein Aufwuchs an Beschäftigung findet nur im Öffentlichen Dienst und in sozialen Bereichen statt, wir sehen das jedes Jahr beim LWL und seinen Mitgliedskörperschaften.

 

Die Veränderungen im LWL-Stellenplanentwurf 2025 gegenüber dem Vorjahr saldieren sich zu einem Mehrbedarf im Umfang von insgesamt 97,65 Stellen, wovon 43,74 umlagerelevant sind. Zum Vergleich: bei der Stadt Dortmund kommen 163 neue Stellen dazu.

 

Diese Tendenz kann und darf nicht ewig so weitergehen. So hat der Rat der Stadt Münster mit dem Haushalt jetzt einen Stellendeckel beschlossen, der perspektivisch sogar eine Reduktion vorsieht. Ein durchaus interessantes Instrument, das man aufmerksam beobachten sollte. Von den Erfahrungen damit wird uns der aktuelle Landesdirektor Dr. Georg Lunemann sicherlich dann als OB von Münster berichten können.

 

Die Stellen, die beim LWL neu eingerichtet werden sollen, sind in der Regel auch gut begründet. Wir müssen den Fokus aber auch mal anders legen und die Stellen im Bestand kritischer hinterfragen. Ist denn eine bestimmte Stelle heute noch unbedingt erforderlich oder lässt sich der Prozess auch anders strukturieren? Ein Ansatzpunkt ist auch zu fragen, welche beschlossenen und finanzierten Stellen denn überhaupt besetzt sind. Wir sind schon sehr gespannt auf die Antwort auf unsere Anfrage, wie viele und welche Stellen seit mehr als 12 Monaten nicht besetzt sind und wie man damit umgeht.

 

Es kann aber auch nicht sein, dass schon jetzt Stellen dauerhaft in den Stellenplan aufgenommen werden, was etwas verklausuliert als „Verstetigung“ bezeichnet wird, wo die Finanzierung bis 2028 gesichert ist. Dies ist bei der Stelle zur wissenschaftlichen Koordination der Freien Szene im Kulturbereich der Fall. Hier kann man auch gut bis 2027 warten und dann die Erfahrungen bewerten und entscheiden, ob das sinnvoll ist oder nicht. Leider hat unser Antrag hier keine Mehrheit bekommen.

Ebenso war es bei der Stelle Agentin/Agent für Diversität, die seit 2019 existiert und aktuell eine Teilförderung bis 2025 hat. Diese hätten wir gern auslaufen lassen, da wir der Auffassung sind, dass die bisherigen Ergebnisse mehr in administrativen Prozessen und Gesprächsrunden bestehen und somit Ressourcen vor Ort binden. Das rechtfertigt also keine Ausgabe von 110.000 Euro pro Jahr mit der Perspektive, dies weiter „auszurollen“.

 

Nun ist es auf der anderen Seite auch so, dass etliche Stellen, die für unsere Aufgabenerfüllung erforderlich sind, nicht besetzt werden können, weil der Arbeitsmarkt es nicht hergibt oder die (finanzielle) Attraktivität des Öffentlichen Dienstes (gerade im IT- Bereich) nicht hoch genug ist. Da muss man als Arbeitgeber versuchen, auch mal andere Wege zu gehen: Im Öffentlichen Dienst liegt der Anteil der Teilzeitbeschäftigten bei 35,1%, beim LWL sogar bei 51%. Wenn wir also ein Potential heben wollen, dass dem Fachkräftemangel begegnet, sind es auch die schon auf der Gehaltsliste stehenden Mitarbeiter. Diese kann und sollte man in Fällen, wo Einheiten unterbesetzt sind, motivieren, ihre Stellenanteile auszuweiten.

 

Digitalisierung

 

Es gibt etwas, das ist in der realen Welt noch seltener zu finden als ein rosa Einhorn: die Digitalisierungsrendite. Seit Jahren jagen wir ihr auf allen Ebenen hinterher, am Ende jedoch braucht man mehr Geld und noch mehr (höher bewertete) Stellen. Es geht dabei um neuere Entwicklungen (Künstliche Intelligenz) oder die Resilienz der IT-Systeme (IT-Sicherheit).

Doch der Aufwuchs im Aufwand kann nicht immer so weitergehen. Es bleibt eine Daueraufgabe, IT und KI so einzusetzen, dass mittelfristig Prozesse schlanker und effizienter gemacht werden.

Ferner darf man in diesem Bereich auch nicht die Honorare außer Acht lassen, die für externen Sachverstand aufgewendet werden müssen.

Hier sollten wir noch viel mehr auf eine Zusammenarbeit mit dem LVR setzen, damit wir gegenseitig von unseren Erfahrungen profitieren.

 

Haushalt und Umlage

 

Der Haushalt enthält eine globale Minderausgabe von 30 Mio. Euro. Das klingt erstmal viel, ist es dann aber auch wieder nicht, wenn man bedenkt, dass diese 30 Mio. für den LWL einem Prozent Steigerung der Tarifsteigerung bei Löhnen und Gehältern entsprechen.

Dennoch sind diese 30 Mio. eine deutliche Aufforderung an die Verwaltung, im Haushaltsvollzug kritisch und sparsam das Budget zu bewirtschaften. Diese 30 Mio. verstehen wir aber auch als Aufforderung an die Politik, in den kommenden zwei Jahren kreativ daran mitzuarbeiten, den Aufwand beim LWL zu begrenzen und Sparpotentiale aufzuzeigen.

 

Die Verbindlichkeiten, also die Schulden des LWL weisen per Dezember 2024 Investitionskredite von 221,6 Mio. auf. Wenn man jedoch genauer hinschaut, muss man auch die Verbindlichkeiten aus dem Liquiditätsverbund/Cashpool des LWL hinzunehmen, das sog. treuhänderische Sondervermögen. Und dieses beläuft sich auf immerhin 757,9 Mio. Euro. Somit steht der LWL faktisch mit fast einer Milliarde Euro (genau 979,5 Mio. Euro) in der Kreide.

2022 lag die Rendite der 10jährige Bundesanleihe nur knapp oberhalb der Nulllinie, aktuell liegen wir bei ca. 2,5%. Lange Rede – kurzer Sinn: Schulden kosten uns nun wieder richtig Geld! Rechnet man die fast eine Milliarde Euro mal mit dem aktuellen Zins, kommen wir auf eine Summe von 25 Mio. Euro pro Jahr, also fast die globale Minderausgabe.

 

Mit dem Haushalt für 2024 hatten wir ein Konsolidierungsprogramm beschlossen. Wir hätten erwartet, dass zu diesen Beratungen eine komplette Darstellung über den Bearbeitungsstand der 61 Maßnahmen und die finanziellen Erfolge von der Verwaltung vorgelegt würde. Dies ist leider nicht erfolgt, vielmehr wurden nur einzelne Themen in den Fachausschüssen diskutiert. Eine komplette Auswertung der Ergebnisse steht noch aus und sollte Anfang 2025 erfolgen.

 

Unsere Haushaltsplanberatungen beim LWL waren diesmal geprägt durch eine Vielzahl von Anträgen mit unterschiedlichen politischen Akzenten. Wir als FDP-FW-Fraktion haben immer versucht, zu den konkreten Entscheidungen eine eigene, sachliche Position einzunehmen, deshalb gab es auch kein schematisches Abstimmungsverhalten unsererseits.

Viele Anträge hatten wenig konkreten Haushaltsbezug und waren letztlich mehr politische Absichtserklärungen oder die Wiedergabe von Dingen, die von der Verwaltung sowieso gemacht werden – aber so ist das politische Geschäft nun einmal, es muss auch was fürs Schaufenster geben…

Manche Anträge waren auch im Beschlusstenor nicht klar und eindeutig formuliert, so z. B. beim Antrag „Transformation zur klimaneutralen Energieversorgung“. Es freut mich, dass der Landschaftsausschuss gestern (auch aufgrund von FDP-FW-Diskussionsbeiträgen) klargestellt hat, dass es sich erst einmal nur um einen Prüfauftrag handelt, dessen Ergebnisse dann wieder in die Gremien zur Beschlussfassung kommen.

Wenig hilfreich ist es im Beratungsgang allerdings, wenn Anträge oder Vorlagen in fast allen Ausschüssen beraten werden, auch wenn diese inhaltlich nur marginal oder gar nicht tangiert sind. Es ist zielführender, in einem Ausschuss intensiv und dann in die Tiefe zu diskutieren, da müssen sich die Fraktionen selbst disziplinieren.

 

Wir haben uns die Entscheidung am Ende nicht leicht gemacht. Als FDP-FW-Fraktion haben wir zum Haushalt für die Jahre 2025/2026 viele kritische Anmerkungen und Erwartungen für die Zukunft; einige davon habe ich hier vorgetragen.

Aber ein Haushalt ist immer ein komplexes Gesamtwerk, erst recht einer von über 4,6 Mrd. Euro. Im Ergebnis haben wir als Freie Demokraten und Freie Wähler keinen Punkt gefunden, die uns eine Zustimmung gar unmöglich macht.

So kann gegenüber der Einbringung des HH durch den Landesdirektor und die Kämmerin der Umlagesatz um 0,2% weniger angehoben werden. Dies entlastet die Verbandskommunen direkt mit 35 Mio. Euro (2025) und 20,3 (2026). Auf die Jahre 2025 bis 2029 gesehen ergibt sich eine Verringerung der Zahllast um 136,9 Mio. Euro. Dass entspricht dem Rücksichtnahmegebot gegenüber den Verbandskommunen und ist eine gute Nachricht, die Planungssicherheit gibt.

 

Wir als FDP-FW-Fraktion im LWL werden deshalb dem Gesamthaushalt zustimmen!

 

Schlussbetrachtungen

 

Auch mit Hinblick auf die gestrigen Ereignisse im Deutschen Bundestag möchte ich für uns im Rückblick auf die vergangenen Jahre der 15. Landschaftsversammlung feststellen: Die Zusammenarbeit mit den politischen Kräften der Mitte, mit CDU, SPD und Bündnis90/Grüne war von gegenseitiger fachlicher und persönlicher Wertschätzung geprägt. Die unterschiedlichen Meinungen wurden in fairer Weise ausgetauscht und jenseits der Sitzungen gab es viele interessante und freundschaftliche Begegnungen untereinander.

Der Dank für die gute partnerschaftliche Zusammenarbeit und den vertrauensvollen Austausch gilt auch der gesamten Verwaltung des Landschaftsverbandes mit dem Landesdirektor Dr. Georg Lunemann an der Spitze sowie seiner Kämmerin Birgit Neyer. Erwähnt seien hier im Rückblick auch die ehemaligen Landesräte Prof. Dr. Meinolf Noeker, Matthias Münning, der viel zu früh verstorbene Johannes Chudziak sowie der ehemalige Landesdirektor Matthias Löb.

 

Bedanken möchte ich mich abschließend bei den Mitgliedern meiner FDP-FW-Fraktion, die gerade in den letzten Wochen ehrenamtlich ein hohes Arbeitspensum bewältigen mussten. Der LWL lebt ganz entscheidend von seiner kommunalen Verwurzelung, dem ehrenamtlichen Engagement in der Politik und das ist vor allem der Zeiteinsatz. So umfasst die Sitzungsvorlage für diese Landschaftsversammlung (ohne den Haushaltsplan!) immerhin 1.516 Seiten, mehr als doppelt so viele wie die Merkel-Biografie – was interessanter zu lesen ist, möge jeder selbst beantworten.

 

Lassen Sie mich zum Ende mit einem Zitat von Albert Einstein nochmal auf das Bild mit dem Schiff zurückkommen: „Der sicherste Ort für ein Schiff ist der Hafen. Doch dafür sind Schiffe nicht gemacht!“ Lassen Sie uns also weiterhin gemeinsam das Schiff LWL auf sicherem Kurs halten, auch in rauer See.

 

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit, schöne Weihnachtstage und bleiben Sie gesund: Glück auf!“

 



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