Gespräch FDP-FW-Fraktion mit dem gpaNRW

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) hatte in den vergangenen Monaten auch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) geprüft. Die Ergebnisse wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss des LWL in seiner Sitzung am 27. Mai 2024 in Detmold vorgestellt.

Auf Initiative von Kai Abruszat kamen jetzt die Vizepräsidentin Simone Kaspar sowie Lutz Kummer zu einer (hybriden) Sitzung der FDP-FW-Fraktion nach Münster. Nach der Begrüßung durch den Vorsitzender Arne Hermann Stopsack präsentierten Kaspar und Kummer die Prüfergebnisse für den LWL.

Die gpaNRW hatte sich einige Bereiche des LWL intensiv angesehen und Vergleiche, insbesondere mit dem Schwesterverband Landschaftsverband Rheinland (LVR), angestellt und diese dann sachlich eingeordnet. Besonders gründlich wurden die Themen IT und Gebäudebewirtschaftung unter die Lupe genommen und diskutiert. Der größte finanzielle Anteil am Haushalt des LWL, die Behindertenhilft, wurde dieses Mal wegen der zahlreichen Rechtsänderungen und Umstrukturierungen nicht geprüft, wird aber sicherlich bei der nächsten Prüfung ein zentrales Thema werden.

In dem sich anschließenden ausführlichen Gespräch ging es auch um die Struktur, Aufgaben, aktuelle Themen und Herausforderungen der gpaNRW. Die Mitglieder der Fraktion bekamen so einen fachlichen Blick von außen auf den LWL und damit wertvolle Impulse für die kommenden Haushaltsplanberatungen.

Die gpaNRW wurde zum 01. Januar 2003 als AöR durch Gesetz als Teil der Aufsicht des Landes über die Kommunen gegründet. Hauptaufgabe die die Prüfung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen auf Wirtschaftlichkeit und Rechtmäßigkeit.  Neben den Städten und Gemeinden zählen die Kreise, die Landschaftsverbände, der RVR, rund 200 Zweckverbände sowie etwa 650 Eigenbetriebe und sonstige prüfungspflichtige Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen zu den Kunden der gpaNRW. Auf Wunsch berät und unterstützt die gpaNRW die Kommunen durch Serviceleistungen.

Im Mittelpunkt der Arbeit stehen die Haushalte der Kommunen. In ihrem Sinne verfolgt die überörtliche Prüfung folgende Ziele:

  • Erhöhung der Wirtschaftlichkeit,
  • Erhöhung der Steuerungsfähigkeit,
  • Sicherung der Rechtmäßigkeit des kommunalen Handelns sowie
  • Förderung der Fortentwicklungkommunaler Selbstverwaltung.

Methodische Grundlage der Arbeit ist die vergleichende Betrachtung kommunaler Leistungen. Die gpaNRW zeigt damit Möglichkeiten zu Verbesserungen auf, die andernorts bereits praktiziert werden. Gemessen an der jeweiligen Haushaltslage und den maßgeblichen örtlichen Strukturen regt sie Veränderungen an, die z. B. zur Konsolidierung des Haushalts genutzt werden können.

Der Rahmen der Arbeit wird gesteckt durch:

  • das Gemeindeprüfungsanstaltsgesetz (GPAG),
  • die Satzung über die örtliche Prüfung,
  • die Benutzungsgebührensatzung,
  • die Verwaltungsgebührensatzung,
  • die Haushaltssatzung einschl. Stellenplan,
  • die Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2009,
  • den Jahresabschluss
  • und den Produktplan.



Symbol zurückAlle Meldungen

Symbol Info
Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner