LWL-Haushalt mit breiter Mehrheit verabschiedet.
Der Hebesatz für die LWL-Landschaftsumlage fällt geringer aus als ursprünglich vorgesehen: Die Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) beschloss am 20.12. in Münster mit großer Mehrheit von CDU, SPD, Grünen und FDP-FW-Fraktion den LWL-Haushalt für das Jahr 2023 – und das mit einem Hebesatz für die Umlage der 27 Mitgliedskreise und -städte von 16,2 Prozent, 0,2% weniger als noch bei der Einbringung.
Die Gründe, warum der Hebesatz geringer ausfallen konnte des Haushaltes Ende September: Die Umlagegrundlagen, also die Einkommen der Städte und Zuweisungen von Land und Bund, haben sich besser entwickelt als erwartet. Dazu kommt die vom Land NRW geschaffene Möglichkeit, Corona- und Ukrainekriegskosten im Haushalt zu „isolieren“ und gesondert über einen längeren Zeitraum abzuschreiben. Somit müssen die 27 Städte und Kreise in Westfalen-Lippe mit einer LWL-Umlage von 16,2 Prozent (2022: 15,55 Prozent) rund 25 Mio. Euro weniger überweisen als vorher geplant. Die Landschaftsumlage beläuft sich damit auf insgesamt 2,88 Mrd. Euro (2022: 2,55 Mrd. Euro).
Kostensteigerung vor allem bei der Behindertenhilfe
Insgesamt umfasst der LWL-Haushalt 2023 Aufwendungen von knapp über vier Mrd. Euro. Die Corona-Pandemie, die Ukraine- und Klimakrisen sowie der Fachkräftemangel – dieses „Krisen-Knäuel“ ist der Grund für einen finanziellen Mehrbedarf im Vergleich zum Vorjahr von fast 340 Mio. Euro: Vor allem bei der Behindertenhilfe gibt es eine Kostensteigerung im Vergleich zu 2022 von rund 282 Mio. Euro. Ursachen sind höhere Tarifabschlüsse insbesondere im Sozial- und Erziehungsdienst, Folgen der Ukraine-Krise, gestiegene Fallzahlen in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und Mehraufwendungen für gestiegene Fallkosten dort.
Angesichts weiter steigender Kosten hat das Westfalenparlament mehrheitlich die Verwaltung dazu aufgefordert, Anfang 2023 ein Konsolidierungsprogramm aufzulegen, das die Kostendynamik stoppen soll. Die Einsparpotentiale beim LWL sollen bei Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2024 mit einfließen.
Für die FDP-FW-Fraktion hielt Vorsitzender Arne Hermann Stopsack die Haushaltsrede und begründete die Zustimmung, hatte aber auch zahlreiche kritische Anmerkungen:
„Sehr geehrter Vorsitzender Klaus Baumann, Herr Landesdirektor Dr. Georg Lunemann, liebe Kolleginnen und Kollegen in der Landschaftsversammlung, sehr geehrte Damen und Herren!
„Zeitenwende“ – so lautet das Wort des Jahres. Ja, das Jahr 2022 ist eine Zeitenwende. Das Jahr 2022 wird als ein Jahr in Erinnerung bleiben, dem viele unter dem Strich kaum eine Träne nachweinen werden. Hatte sich in den beiden Vorjahren die Pandemie mit all ihren Ängsten, ernsthaften Erkrankungen und sogar Todesfällen, aber auch massiven Einschränkungen des öffentlichen Lebens wie Blei auf unseren Alltag gelegt, so trat am 24. Februar dieses Jahres ein weiterer fürchterlicher Schrecken in die Welt: Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine. Und das in einem Moment, in dem wir alle hofften, den Weg zu altem Optimismus und lieb gewonnener Unbekümmertheit wiederzufinden. Doch anstatt der erhofften Normalität finden wir uns nun in einer Situation multipler Krisen, die alle staatlichen Ebenen vor große Herausforderungen stellen: Energiekrise, Lieferkettenprobleme, Inflation… Auch der LWL kann sich dem nicht entziehen.
Heute beschließen wir mit großer Mehrheit von CDU, SPD, Grünen und FDP-FW-Fraktion den Haushalt des Landschaftsverbandes für 2023. Es ist ein gutes Signal in die kommunale Familie hinein, dass es gelungen ist, am Ende einen gemeinsamen Beschluss herbeizuführen. Wenn man die Beratungen in den Ausschüssen Revue passieren lässt, muss man feststellen, dass es durchaus unterschiedliche Ansichten, Anträge oder Akzentuierungen, teilweise auch kontroverse Diskussionen gab. Am Ende allerdings eint uns alle das Bestreben, den LWL handlungsfähig zu erhalten und die Verbandkommunen finanziell nicht über Gebühr zu belasten
Mit dem Umlagesatz von 16,2% können die Kommunen in Westfalen-Lippe leben, nicht jedoch mit den Steigerungen, die für die kommenden Jahre in der mittelfristigen Finanzplanung stehen. Hier ist unsere große Aufgabe der nächsten Monate, Wege zu finden, die erwarteten Steigerungen von 150 Mio. Euro pro Jahr zu begrenzen. Der Haushaltsbegleitbeschluss ist ein erster Ansatz und wird von uns als FDP-FW-Fraktion sehr ernst genommen.
Gerade die Steigerungen im Sozialbereich, unserem Kernbereich, sind auf Dauer nicht mehr verkraftbar. Wir sind an dem Punkt angekommen, wo wir weder die finanziellen Mittel haben noch das notwendige Personal.
Die Sozialleistungsquote in Deutschland liegt inzwischen bei 32,5%, d. h. jeder dritte Euro der Wirtschaftsleistung geht in den sozialen Bereich, das sind 1.162 Mrd. Euro. Wir brauchen deshalb nicht nur die Schuldenbremse, sondern auch eine Sozialstaatsbremse. Das heißt nicht, dass man den Menschen einfach die Leistungen streichen oder reduzieren soll. Es geht vielmehr darum, Leistungen effizienter zu erbringen, Standards der Leistungserbringung zu hinterfragen und nicht immer weiter zu erhöhen, agiler zu werden. Wir müssen z. B. weiter kritisch die Zugangssteuerung hinterfragen. Ganz genau werden wir uns in den kommenden Monaten ansehen müssen, was – weil bundesseitig vorgegeben – vor Ort nicht disponibel ist und was hausgemachte Standards sind, wo wir beim LWL Änderungen beschließen können. Und es geht auch um mehr Transparenz und Wirkungskontrolle: Wo der Bund für Sozialleistungen verantwortlich ist, wie z. B. bei der Pflegeversicherung oder den Krankenkassenbeiträgen, legt der Gesetzgeber auch deren Umfang sehr konkret fest und räumt sich die entsprechenden Kontrollinstrumente ein. Auch die Krankenkassen schauen bei den niedergelassenen Ärzten oder den Klinken sehr genau hin, wie die Leistungen bewilligt und erbracht werden.
Anders ist dies bei unserem großen Block der Eingliederungshilfe. Die Möglichkeiten des LWL als Kostenträger, hier Vorgaben zu machen, sind begrenzt. Auch ein Blick in die Kalkulation der Leistungserbringer ist nicht ohne weiteres möglich. Dass dieses System alles andere als transparent und leicht handhabbar ist, zeigen die Verhandlungen über den Landesrahmenvertrag für das Bundesteilhabegesetz (BTHG). Eine echte Verhandlungssituation sieht anders aus.
Hier wäre eine Initiative der Träger der Leistungen der Eingliederungshilfe sinnvoll, das System dahingehend zu reformieren, dass die Stellung der Kostenträger gegenüber den Leistungserbringern entscheidend gestärkt wird. Für diese Themen überhaupt ein Interesse in Berlin zu wecken, war eine der Herkulesaufgaben des bisherigen Landesrates Matthias Münning und bleibt eine des neuen Landesrates Johannes Chudziak.
Natürlich kann die kommunale Familie auf Dauer nicht allein die Kosten der Eingliederungshilfe tragen. Da sind wir uns alle einig. Dies ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, an der sich auch andere beteiligen müssen. Der schlichte Verweis, dass der Bund nun mehr zahlen soll, reicht allerdings nicht aus und verkennt die finanzwirtschaftlichen Realitäten: Der Anteil der Länder am Steueraufkommen liegt 2022 bei 42,2%, der des Bundes nur bei 38,8%. Der Finanzierungssaldo der Länder war in den Monaten von Januar bis Juli mit 26,9 Mrd. Euro im Plus, der Bund hatte ein Minus von 65,8 Mrd. Euro zu verkraften. Der Bund wird sich 2023 die gigantische Summe von 539 Mrd. Euro (davon 325 Mrd. Euro Prolongationen) am Kapitalmarkt beschaffen müssen, die Länder viel weniger. Die Lösung liegt also letztlich darin, einerseits den Ausgabenanstieg zu bremsen sowie Bund UND Land in die Verantwortung zu nehmen.
Das „lehmigste“ Thema der Beratungen war sicherlich das neue Gebäude im Freilichtmuseum Detmold. Die FDP-FW-Fraktion unterstützt den Bau und hat seinerzeit den Kosten von 38 Mio. Euro zugestimmt. Wenn die Kosten aber – durch Baupreissteigerungen, die beim Beschluss so nicht absehbar waren, auf fast 60 Mio. aus dem Ruder laufen, ist es für uns allerdings selbstverständlich, dass wir Einsparmöglichkeiten suchen und diese dann konsequent umsetzen, wo keine Förderschädlichkeit eintritt oder der Nutzwert des Gebäudes eingeschränkt wird. Wir hätten mit dem Ersatz der fünften Voll-Stampflehmwand durch eine lehmverputzte Wand mit Recycling-Beton und dem Verzicht auf die dritte, unwirtschaftliche, PV-Anlage und auch mit der normalen Trittschalldämmung gut leben können; CDU und Grüne wollten es dann anders…
Was aus unserer Sicht überhaupt nicht geht, ist einen modernen Baustoff wie Recycling-Beton als „Drecksbeton“ zu diffamieren; das stimmt nicht, geht an der Sache vorbei und ist letztlich Ideologie, denn auch für die Herstellung von Lehmwänden wird Lehm irgendwo abgebaut, transportiert und mit Energieaufwand verarbeitet.
Natürlich ist das andere „nice to have“ und sicherlich in der Bau- und Architektenszene ein Thema – aber die Architekten und Baufachleute sind nicht die primären Adressaten unsere Entscheidungen. Unsere Entscheidungen treffen wir für die Menschen in Westfalen-Lippe, für die Museumsbesucherinnen und -besucher und müssen wir vor den Verbandskommunen, von denen wir das Geld bekommen, verantworten. Wir von der FDP-FW-Fraktion sind der Auffassung, dass wir als LWL uns nicht dauerhaft Standards leisten sollten, die sich unsere Kommunen in keiner Weise leisten können.
Rund 5,1 Millionen Menschen in Deutschland waren 2021 im öffentlichen Dienst beschäftigt. Das waren 125 600 Beschäftigte oder 2,5 % mehr als ein Jahr zuvor. Dies war der höchste Anstieg gegenüber einem Vorjahr seit der deutschen Wiedervereinigung. Damit arbeiteten 2021 rund 11 % der Erwerbstätigen in Deutschland im Staatsdienst. Dieser Trend muss unbedingt gestoppt werden. Es kann nicht sein, dass immer mehr Menschen für den Staat arbeiten und gleichzeitig immer weniger Menschen in der Wirtschaft arbeiten, wo die Steuern und Sozialabgaben erwirtschaftet werden, die der Staat dann umverteilt.
Beim Thema Personalentwicklung im LWL stehen wir wieder vor der paradoxen Situation, dass wir seit Jahren einen deutlichen Aufwuchs der Stellen beklagen, dieses Jahr sind es 116, auf der anderen Seite – z. B. beim ambitionierten Integrierten Klimaschutzkonzept – beklagen, dass wir kein geeignetes Personal finden, also viele Stellen nicht besetzen können. Der Fachkräftemangel in einzelnen Bereichen hat sich zu einem ausgeprägten Kräftemangel in fast allen Bereichen ausgeweitet.
Zur Wahrheit gehört aber auch dazu, dass die Politik daran nicht unschuldig ist! Die Menschen in Deutschland gehen immer häufiger früh in Rente. Viele scheiden demnach bereits mit 63 oder 64 Jahren aus dem Arbeitsmarkt aus – und damit deutlich vor der Regelaltersgrenze. Der noch Anfang des Jahrtausends beobachtete rasante Anstieg der Erwerbstätigenquote bei den über 60-Jährigen ist in den vergangenen fünf Jahren weitgehend zum Stillstand gekommen. Eine Ursache dafür ist die „Rente mit 63“. 2014 beschlossen CDU und SPD die Möglichkeit eines frühzeitigen Rentenbezugs ohne Abschläge für Menschen, die 45 Versicherungsjahre aufweisen können. Im damaligen Gesetzgebungsverfahren war von 200.000 bis 240.000 dieser Rentenanträge pro Jahr ausgegangen worden. Im vergangenen Jahr nutzten fast 270.000 Neurentner den abschlagsfreien Weg. Das waren 26,3 Prozent aller neuen Renten; insgesamt sind es über 2 Mio. Rentner und Rentnerinnen. Das fällt uns nun schmerzlich auf die Füße.
Wir werden hier gegensteuern müssen. Wenn wir unseren Lebensstandard halten wollen, müssen wir wieder länger arbeiten! Wir müssen dafür Sorge tragen, dass Frauen möglichst auch während der Familienphase im Erwerbsprozess gehalten werden können. Wir müssen die Zuwanderer endlich konsequenter in den Arbeitsmarkt integrieren. Und auch die Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt kann einen Betrag leisten, dem Kräftemangel zu begegnen.
Absolut kontraproduktiv ist es in diesem Zusammenhang allerdings, ein soziales Pflichtjahr für alle jungen Menschen zu fordern, wie dies der Landesdirektor mehrfach getan hat. Mit einem solchen Pflichtjahr würden dem Arbeitsmarkt noch mehr Menschen (über 700.000 pro Jahrgang) entzogen, weil sie später in die reguläre Berufsausbildung oder -ausübung kommen. Unklar ist auch, wo diese erhebliche Zahl ungelernter Kräfte in einer immer spezialisierteren Arbeitswelt unterbracht und von wem sie angeleitet werden sollen.
Die Verbindlichkeiten des LWL weisen neben Investitionskrediten von 195 Mio. € Liquiditätskredite von 100 Mio. € auf. Wenn man jedoch genauer hinschaut, muss man auch die Verbindlichkeiten aus dem Liquiditätsverbund/Cashpool des LWL hinzunehmen, das sog. treuhänderische Sondervermögen. Und dieses beläuft sich auf immerhin 609 Mio. Euro. Somit steht der LWL faktisch mit über 900 Mio. Euro in der Kreide.
Vor ziemlich genau 11 Monaten bei der Verabschiedung des aktuellen Haushalts habe ich darauf hingewiesen, dass in diesen Tagen die Rendite der 10jährige Bundesanleihe die Nulllinie durchbrochen hatte und Schulden nun wieder Zinszahlungen nach sich ziehen. Heute, nicht einmal ein Jahr später, liegt diese Referenzanleihe schon bei 2% und der Zinsanstieg wird weitergehen.
Schulden kosten uns nun wieder richtig Geld! Rechnet man die 900 Mio. mal mit dem aktuellen Zins, kommen wir auf eine Summe, die ca. 0,1-Punkte der Landschaftsumlage entspricht.
Die Landesgesetzgebung hält die Kommunalhaushalte durch die Corona- und Ukraineisolation bilanziell und damit juristisch genehmigungsfähig, stellt aber keine Liquidität bereit. Wir befinden uns mit diesem Instrument im schier grenzenlosen Reich des geliehenen Geldes. Diese fiktiven Haushaltsausgleiche von heute führen morgen zu weiteren Kassenkrediten. Und eins ist jetzt schon klar: Die Belastungen, die den Bürgerinnen und Bürger mittelfristig durch Verschiebung der Lasten in die Zukunft bevorstehen, sind gewaltig.
Der Landschaftsverband hat in den letzten Jahren, im Unterschied zu vielen Städten, Gemeinden und Kreisen, bereits kräftig in die Rücklage gegriffen oder greifen müssen. Der Jahresfehlbetrag aus dem Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 126.333.929,17 EUR musste durch die Ausgleichsrücklage gedeckt werden, die sich damit auf einen Schlag halbiert hat. Und auch in diesem Jahr wird ein Defizit von 37,3 Mio. Euro auflaufen. Man sieht also deutlich, so kann es nicht weitergehen.
Wir müssen zu geordneten finanziellen Rahmenbedingungen zurückkommen, das finanzwirtschaftliche Gleichgewicht muss wiederhergestellt werden, daran führt kein Weg vorbei. Denn nur nach Wiederherstellung des finanzwirtschaftlichen Gleichgewichts lassen sich neue Krisen meistern und staatliche Leistungen in dem aktuellen Umfang wie wir es alle gewohnt sind, dauerhaft erbringen. Dabei muss eine dauerhafte Aufgabenerfüllung vor Ort im Vordergrund stehen. Eine Eindämmung, gar Rückführung der Verschuldung, sind aufgeschoben, aber nicht aufgehoben.
Krisen kosten viel Geld – und Vertrauen. Man ist gut beraten auch im Krisenfall und im Rahmen der Bewältigung von Krisen, Grundregeln einzuhalten. Eine solche Grundregel ist, dass man sich nur so viel auf die Karre lädt, wie man selbst ziehen kann. Dies gilt im Übrigen für alle Ebenen der öffentlichen Verwaltung. Der LWL ist gut beraten, wenn er sich auf seine Kernkompetenzen konzentriert und nicht immer neue Betätigungsfelder sucht. Der RVR ist da ein schlechtes Beispiel einer staatlichen Einheit, die sich immer mehr Betätigungsfelder und damit Ausgabenfelder sucht.
Die wirtschaftliche Situation der deutschen Krankenhäuser hat sich in diesem Jahr und insbesondere in den vergangenen Monaten weiter zugespitzt. Stagnierende stationäre Fallzahlen, der Wegfall der COVID-19-Ausgleichszahlungen sowie Erlösausfälle durch Personalmangel sorgen für wachsende wirtschaftliche Herausforderungen und häufig für Verluste. Voraussichtlich neun von zehn Kliniken in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft werden in diesem Jahr Verluste schreiben, über alle Trägerformen hinweg könnten es knapp 70 Prozent sein.
Da ist es schon ein bemerkenswertes Ergebnis, wenn der PsychiatrieVerbund mit seinem Umsatz von 1,1 Mrd. Euro im vergangenen Jahr 37 Mio. Euro Gewinn erwirtschaftet hat und auch 2022 deutlich in den schwarzen Zahlen ist. Die Investitionen der kommenden Jahre wird der PsychiatrieVerbund aus eigener Kraft stemmen können. Es fließt, wie in all den Jahren, in denen ich in der Landschaftsversammlung bin, kein Geld aus der Umlage zur Abdeckung irgendwelcher Defizite.
Der PsychiatrieVerbund ist somit in der Lage, eine aktive Rolle bei der Neugestaltung der Krankenhauslandschaft zu spielen, der Krankenhausbedarfsplan ist ja aktuell in Arbeit. Hier sind wir Anker und Partner der Kommunen. Ziel muss immer ein guter Mix aus privaten Kliniken sowie kommunalen und gemeinnützigen Trägern sein.
Der besondere Dank der FDP-FW-Fraktion gilt deshalb allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landschaftsverbandes, die im PsychiatrieVerbund in den vergangenen drei Jahren unter ganz schwierigen Bedingungen gearbeitet haben und weiterhin arbeiten.
In diesen Dank möchten wir ausdrücklich auch all diejenigen einschließen, die Bereich Maßregelvollzug einen wichtigen Dienst für die Gesellschaft leisten. Das geschieht meist unterhalb der Wahrnehmungsschwelle und das ist gut so. Denn, wenn die Forensik im Mittelpunkt steht, ist meist was Schlimmes passiert.
Gestatten Sie mir am Ende noch zwei kurze Anmerkungen zu Themen aus dem Dezernat Jugend und Schule:
- Unsere 35 Förderschulen leisten ein wichtigen Beitrag für die Bildung – und damit für die Inklusion – von Kindern mit Behinderung. Es freut uns, dass auch die neue CDU-Grünen-Landesregierung in Düsseldorf dies so sieht. So war gleich am Beginn ihrer Amtszeit Schulministerin Dorothee Feller beim 125-Jahre Jubiläum der von-Vincke-Schule in Soest, ein Zeugnis der Wertschätzung und Zeichen für einen weiteren Bestand unserer Förderschulen.
- In den kommenden Jahren werden wir in den Kommune erhebliche Probleme bekommen, die notwendigen Plätze in Kitas usw. bereit zu stellen: Neu- und Ausbauten werden später fertig, es fehlt qualifiziertes Personal, die Erteilung der Betriebserlaubnis dauert länger, die Umsetzung des BTHG (inklusive Betreuung) macht Überbelegungen in den Kita-Gruppen künftig nicht mehr möglich. Als Beispiel kann hier Hagen dienen, wo schon jetzt 800 Plätze fehlen. Hier müssen wir ran: Land, LWL und Städte/Gemeinden.
Selten waren die Unsicherheiten auf allen Gebieten so groß wie heute, die Zukunft so schwer prognostizierbar, doch lassen Sie uns gemeinsam den Blick optimistisch nach vorn richten. Enden möchte ich deshalb mit einem Zitat von Albert Camus: „Die wahre Großzügigkeit gegenüber der Zukunft besteht darin, in der Gegenwart alles zu geben.“
Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit, schöne Weihnachtstage und bleiben Sie gesund: Glück auf!“
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