LWL stellt neun öffentliche Ladeplätze in Münster zur Verfügung
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) bietet in Zusammenarbeit mit seiner Tochtergesellschaft Westfälisch-Lippische Vermögensverwaltungsgesellschaft (WLV) ab sofort neun öffentliche E-Ladeplätze in der Innenstadtnähe von Münster an. Die Ladesäulen, die jeweils über eine maximale Ladeleistung von 22 Kilowatt verfügen, sind an der Karlstraße an der Rückseite eines LWL-Verwaltungsgebäudes zu finden.
Die öffentliche Ladeinfrastruktur an der Karlstraße lässt sich mit allen gängigen Ladekarten für Elektromobilität oder einer Girokarte mit sogenannter RFID-Funktion (Radio-Frequency Identification) bedienen. Dazu muss die Karte vor das gekennzeichnete Feld an der Ladesäule gehalten werden. Ebenso lässt sich der Ladevorgang über sämtliche Lade-Apps aus den bekannten App-Stores starten. Der Betreiber der Ladepunkte an der Karlstraße sind die Stadtwerke Bad Nauheim, die ebenfalls eine Lade-App anbieten. Die Tankkosten je Kilowattstunde sind abhängig vom genutzten Stromanbieter und werden im Display der Ladesäule vor dem Ladevorgang angezeigt. Der Strom wird von den Stadtwerken Münster als Öko-Strom geliefert.
Die Steckdosen der Säulen sind für einen üblichen Typ II-Ladestecker ausgerüstet. Während des Ladevorgangs ist das Parken kostenfrei. Die maximale Ladezeit beträgt vier Stunden. Danach wird – nach einer Erprobungsphase der Anlage – eine Parkgebühr von zehn Cent pro Minute erhoben, die automatisch in die Tankrechnung einfließt.
Für die Einrichtung der neun öffentlichen Ladepunkte hat die WLV rund 76.000 Euro investiert. Die Bezirksregierung Arnsberg förderte das Vorhaben dabei mit 32.000 Euro aus einem Programm für emissionsarme Elektromobilität.
Gleichzeitig stehen seit Kurzem auch die 20 Ladepunkte für die E-Dienstwagenflotte des LWL an der Warendorfer Straße in Münster bereit. Damit geht der LWL einen Schritt weiter in Richtung Elektromobilität. „Nur mit einer guten Ladeinfrastruktur kann der Umstieg auf Elektromobilität gelingen. Mit den neuen Ladepunkten haben wir jetzt dafür zwei weitere und wichtige Voraussetzungen beim LWL geschaffen“, sagt Dr. Georg Lunemann, Erster Landesrat und Kämmerer des LWL.
Alle Meldungen