Tagung FAK Soziales: BTHG und Betreuungsrecht
Das Bundesteilhabegesetz ist eine der größten Reformen im Sozialrecht in den letzten Jahren. Dabei sind die Auswirkungen des in mehreren Stufen in Kraft tretenden Gesetzes sowohl für die Bezieher von Leistungen (also den Behinderten) als auch für die Leistungserbringer (z. B. Anbieter von stationären Wohnheimen) und besonders für die Kostenträger (also in vielen Bereichen auch der LWL) enorm. Mit einigen Aspekten des Gesetzes, besonders in Bezug auf gesetzliche Betreuungen, befasste sich unlängst der FAK Soziales um dessen Leiter Siegbert May in Rahmen einer Tagesklausurtagung.
So stellte Franz Josef Vitt (Geschäftsführer SkF-Werl, Betreuungsverein) die aktuelle Situation eines Trägers vor und erläuterte die Finanzierung der Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine, Beratung von ehrenamtlichen Betreuern und Berührungspunkte zwischen Betreuungsgesetz und Eingliederungshilfe aus Sicht eines Betreuungsvereins.
Sebastian Janning (LWL-Abteilung für Krankenhäuser und Gesundheitswesen, LWL-Psychiatrie-Verbund Westfalen), der auch Leiter des Landesbetreuungsamtes ist, gab einen generellen Überblick über die aktuelle Situation in Westfalen-Lippe, einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen sowie die Tätigkeit seiner Behörde. Mit Einführung des Betreuungsrechtes im Jahr 1992 wurde auf Grundlage des Landesbetreuungsgesetzes NRW (LBtG NW) das Landesbetreuungsamt (LBA) beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe angesiedelt. Ziel ist die Schaffung und Aufrechterhaltung flächendeckender Strukturen für die Begleitung und Neu-Gewinnung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern durch die anerkannten Betreuungsvereine. Es werden folgende Aufgaben wahrgenommen; Anerkennung von Betreuungsvereinen, jährliche Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen, Förderung von anerkannten Betreuungsvereinen sowie die Geschäftsstelle der überörtlichen Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen in Nordrhein-Westfalen (ÜAG NRW).
Als weiterer Experte aus der Praxis nahm Berufsbetreuer Holger Brüggemann aus Hamm an der Tagung Teil. Er stellte u. a. dar, dass es durch die Wirkung des BTHG und weiterer neuer Gesetze dazu kommen werde, dass bestehende gesetzliche Betreuungen erweitert oder gar neu eingerichtet werden sollen.
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