FDP-FW-Fraktion im LWL besucht den vkm Hamm e.V.

Bildunterzeile von links: Arne Hermann Stopsack, Siegbert May auch LWL-Landesrat Matthias Münning, Simon Kottmann (simpli PR Agentur), Elisabeth Reiz, Marion Lendermann, Philip Schmidtke-Mönkediek, Jennifer Buhla, LWL-Landesrat Matthias Münning, Heinz Dingerdissen und Gerhard Stauff

Die diesjährige Klausurtagung des Arbeitskreises Soziales der FDP-FW-Fraktion in der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe (LWL) fand dieses Jahr in Hamm statt. Auf Initiative des Arbeitskreisleiters Siegbert May, der auch viele Jahre im sozialpsychiatrischen Bereich in Hamm tätig war, tagten die Regionalpolitiker zuerst beim Verein für körper- und mehrfachbehinderte Menschen Hamm (vkm Hamm e.V.). Neben dem FDP-FW-Fraktionsvorsitzenden Arne Hermann Stopsack und den Arbeitskreismitgliedern konnte Siegbert May mit Matthias Münning auch den zuständigen LWL-Landesrat begrüßen.

Zuerst nutzen die Geschäftsführerinnen Elisabeth Reitz und Jennifer Buhla die Gelegenheit, den vkm Hamm e.V. mit seiner fast 50-jährigen Vereinsgeschichte und den aktuellen Arbeitsfeldern vorzustellen. Der vkm hat es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung in Hamm zu verbessern. Er wurde 1970 aus einer Elterninitiative heraus gegründet. Eines der ersten Vereinsziele bestand darin, Menschen mit Behinderung bei der Freizeitgestaltung behilflich zu sein. Dementsprechend wurden im Laufe der Jahre unterschiedliche Gruppen ins Leben gerufen und sehr viele Freizeitangebote, wie Ausflüge, Feste und Urlaubsfahrten veranstaltet. Nach und nach hat der Verein sein Angebot erweitert. Er bietet heute verschiedene Dienste und Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderung an.

Danach folgte ein umfangreicher fachlicher Austausch, besonders zum neuen Bundesteilhabegesetz (BtHG) und den Ausführungsbestimmungen in NRW.  Mit dem neuen Ausführungsgesetz werden zukünftig alle sogenannten Fachleistungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen bei den Landschaftsverbänden gebündelt. Die Landschaftsverbände übernehmen ab 2020 die Zuständigkeit für die Unterstützungsangebote für Kinder mit Behinderung in Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Frühförderung. Die Leistungen zur Existenzsicherung, zum Beispiel für Essen und Unterkunft, werden nach dem neuen Gesetz künftig den Städten und Kreisen übertragen. Die Kommunen behalten außerdem die Zuständigkeit für Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche, die in ihrer Familie leben und ihre allgemeine Schulausbildung noch nicht abgeschlossen haben.  Dies bedeutet für alle Beteiligten eine große fachliche und administrative Herausforderung.

Um sich nicht nur theoretisch mit der Materie zu beschäftigen, besuchten die Teilnehmer dann eine Wohngemeinschaft des vkm. Die Bewohner der Wohngemeinschaft am Huckenholz freuten sich sichtlich über den nicht alltäglichen Besuch. Bei einem Kaffee im Wohnzimmer kamen die Politiker locker mit den Bewohnern ins Gespräch und erlebten einmal ganz hautnah, wie der Alltag in solch einer Hausgemeinschaft aussieht. „Dies ist eine echte Erfolgsgeschichte und zeigt, was alles heute möglich ist“, fasste Siegbert May seine Eindrücke zusammen und bedankte sich beim vkm und den Bewohnern für die offene Aufnahme und den intensiven Austausch. „Wir nehmen viele neue Anregungen für unsere Arbeit mit nach Münster.“



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