LWL lehnt Sonderrechte für den RVR ab
Münster/Westfalen. Der Landschaftsausschuss des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) lehnt den Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung zur “Stärkung des Regionalverbandes Ruhr” (RVR) ab.
Alle Mitglieder des Landschaftsausschusses stimmten der kritischen Stellungnahme zu, auch die Vertreter der westfälischen Städte des Ruhrgebietes. Parteiübergreifend.
„Das von Rot-Grün geplante Gesetz würde Sonderrechte für den RVR beinhalten und ihm in NRW eine deutlich herausgehobene Stellung verleihen“, fasst FDP-FW-Fraktionsvorsitzender Stephen Paul zusammen. Für das übrige Westfalen sei die geplante einseitige Besserstellung und Bevorzugung des RVR nicht akzeptabel.
Sollte der RVR zukünftig die Möglichkeit erhalten, kommunale Aufgaben, die keine spezifisch regionale Bedeutung haben, für seine Mitgliedskörperschaften zu übernehmen, dann muss man auch den Mitgliedskörperschaften der Landschaftsverbände die Möglichkeit einräumen, freiwillig Aufgaben an die Landschaftsverbände zu übertragen. Die beiden Landschaftsverbände verfügen über bewährte Strukturen sowie hoch spezialisiertes Fachpersonal und Erfahrung in der überregionalen Wahrnehmung von Aufgaben.
Stephen Paul: „Diese Stärken können die Landschaftsverbände zum finanziellen Vorteil der Gemeinden, Städte und Kreise in die interkommunale Zusammenarbeit einbringen.“
Sollte die Verbandsversammlung des RVR zukünftig direkt gewählt werden, dann muss der Gesetzgeber auch die Direktwahl der Landschaftsversammlungen einführen. Die Begründung im neuen RVR-Gesetz für die Einführung einer Direktwahl gilt noch weit stärker für die Landschaftsverbände und die Landschaftsversammlungen.
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